Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Siebrands-Fischereibetrieb GmbH & Co. KG

 

1.       GELTUNGSBEREICH / ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1     Unsere sämtlichen, insbesondere auch zukünftigen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Bedingungen. Zusätzliche Nebenabreden oder Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2     Soweit der Käufer hiervon abweichende Geschäftsbedingungen entgegenhält, sind diese für uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Weder die Ausführung von Lieferung und Leistung, noch ein unterlassener Widerspruch, stellen eine Anerkennung der fremden Geschäftsbedingungen des Käufers dar.


2.        VERTRAGSABSCHLUSS

2.1     Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Belieferung zustande.


3.       ANGEBOT

3.1     Unsere Angebote und Angebotsmengen sind freibleibend und unverbindlich.

3.2     Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen sowie sonstige Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch uns und des Bestellers. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haben wir dem Besteller keine Zusagen gemacht.


4.        PREISE

4.1     Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer ausschließlich Verpackung.

4.2     Unsere Preise sind freibleibend und kurzfristig widerruflich.


5.        ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1     Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

5.2     Wir behalten uns vor, unsere Rechnungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail zu übermitteln.

5.3     Der Käufer kann uns zur Zahlung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 4 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung wird auf einen Tag verkürzt.

5.4     Bei Überschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen. Zudem sind wir berechtigt, für jede Zahlungserinnerung eine Mahngebühr zu verlangen. Der Käufer hat für ausreichend Deckung seines Kontos zu sorgen. Alle Kosten und Gebühren, die bei einer Rücklastschrift, Rückbuchung oder eine Nichteinlösung entstehen, sofern diese nicht durch uns verursacht wurde, gehen zu Lasten des Käufers.

5.5     Der Käufer ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

5.6     Zahlungsverzug des Käufers oder eine anderweitige Gefährdung unserer Forderung durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, unsere sämtlichen bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung – unabhängig von der Laufzeit – sofort fällig zu stellen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen angemessene Vorauskasse, Barzahlung bei Lieferung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

5.7     Wir können sämtliche Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen, die der Käufer gegen uns hat.


6.        LIEFERUNG

6.1     Lieferungen, welche wir mit unseren eigenen Fahrzeugen ausliefern, erfolgen „frei Haus“, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Zu den Inseln erfolgt die Lieferung „frei Festlandhafen“, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Paketversand erfolgt „unfrei“.

6.2     Wir sind berechtigt, dritte mit dem Transport und der Auslieferung unserer Waren zu beauftragen. Wird der Versand von uns durchgeführt oder von uns veranlasst, so wird die Transportversicherung im bei uns üblichen Rahmen von uns übernommen. Im Übrigen und in allen sonstigen Fällen, insbesondere bei Eigenabholung, trägt der Käufer die Gefahr ab Erfüllungsort.

6.3     Die von uns als Transportmittel für Frischfisch zur Verfügung gestellten Mehrwegkisten bleiben unser Eigentum und sind sorgfältig zu behandeln und dürfen für andere Zwecke als die Aufbewahrung der gelieferten Erzeugnisse nicht verwendet werden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Bedingung entstehen, haftet der Käufer, soweit er nicht nachweist, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Die Pfandgebühren werden nach Rückgabe erstattet bzw. die zurückgegebenen Kisten dem Pfandkonto gutgeschrieben.

6.4     Die von uns beim Warentransport verwendeten Paletten, Rollcontainer, Mehrwegboxen und andere Transporthilfen sind entweder bei Anlieferung jeweils zu tauschen oder vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung auf seine Kosten an uns zurückzusenden. Werden die Transportmittel nicht zurückgesandt oder soweit beschädigt, dass das Transportmittel nicht mehr genutzt werden kann, werden sie dem Käufer in Rechnung gestellt. Für nicht entleerte, schmutzige und sich nicht im ordnungsgemäßen Zustand befindliche Transportmittel stellen wir eine Reinigungs- und Entsorgungspauschale in Höhe von 25,00 € je Transportmittel in Rechnung.

6.5     Die richtige und rechtzeitige Lieferung ans uns durch unsere Lieferanten bleibt für die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten stets vorbehalten.

6.6     Lieferzeiten sind freibleibend. Liefertermine müssen von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.


7.        WARENEINGANGSPRÜFUNG UND MÄNGELANZEIGE

7.1     Der Empfänger hat die Ware rechtzeitig vor Annahme/Quittierung auf Schäden und Fehlmengen zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Lieferschein etc. vollständig anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Der Empfänger hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. Wir sind sofort von ihm zu unterrichten. Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Käufer die Ware beim Empfang auf richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen.

7.2     Eventuellen Beanstandungen sind mit folgenden Fristen anzuzeigen:

 Frischfisch und Räucherware
Menge und Art:       24 Stunden nach Anlieferung
Qualitätsrüge:         24 Stunden nach Anlieferung

 Kühlbedürftige Produkte (wie z. B. Matjes, Marinaden und Feinkost)
Menge und Art:       3 Tage nach Anlieferung
Qualitätsrüge:         3 Tage nach Anlieferung

 Tiefkühlprodukte und Konserven
Menge und Art:       3 Tage nach Anlieferung
Qualitätsrüge:         8 Tage nach Anlieferung

7.3     Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

7.4     Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

7.5     Die beanstandete Ware ist uns vom Käufer zu Prüfungszwecken zu überlassen. Bei einer Ersatzlieferung ist die mangelhafte Ware an uns herauszugeben. Die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt bestehen.

7.6     Bei Gewährleistungsansprüchen obliegt es unserer Wahl, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache (Nacherfüllung) zu liefern.

7.7     Wir sind nicht zur Nachlieferung verpflichtet, solange und soweit der Käufer seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Käufer die Ware unsachgemäß behandelt, lagert oder verwendet.

7.8     Die Gewichtsangaben bei Frisch- und Räucherware beziehen sich auf das Einwaagegewicht zum Zeitpunkt der Verpackung. Der Käufer hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen.

7.9     Alle Lebensmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen, sofern keine Gewährleistungsansprüche bestehen.

 

8.        EIGENTUMSVORBEHALT

8.1     Sämtliche von uns, auch zukünftig, gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle offenen Saldoforderungen sichert.


9.        SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1     Es obliegt alleine dem Käufer, der Verpflichtung nach der Lebensmittelverordnung nachzukommen.


10.     ERFÜLLUNGSORT / RECHTSWAHL / GERICHTSTAND

10.1   Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz.

10.2   Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

10.3   Gerichtsstand ist Emden.


11.     SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1   Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2   Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen ans unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die aktuelle Fassung kann unter www.siebrands.net/agb eingesehen werden. Zusätzlich können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Telefon oder E-Mail angefordert werden.

 

 

Stand: 15.01.2023

Siebrands-Fischereibetrieb GmbH & Co. KG

Kleinbahnstraße 23

26736 Krummhörn

Sitz der Gesellschaft: Krummhörn

Amtsgericht Aurich – HRA 100178

Persönlich haftende Gesellschaft:

Siebrands – Fischereibetrieb GmbH

Amtsgericht Aurich – HRB 100085

Geschäftsführer: Jörg Henning

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